SchulpflegschaftDie Schulpflegschaft ist nach der Klassenpflegschaft das nächst höhere Gremium. Mitglieder der Schulpflegschaft sind alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Die stellvertretenden Klassenpflegschaftsvorsitzenden können an den Sitzungen der Schulpflegschaft mit beratender Stimme teilnehmen. An den Sitzungen der Schulpflegschaft nimmt die Schulleiterin teil. In der Schulpflegschaft werden die Angelegenheiten diskutiert, die übergeordnete Interessen berühren und alle Kinder und Eltern angehen.
Die Schulpflegschaft wählt bei ihrem ersten Zusammentreffen im neuen Schuljahr einen Schulpflegschaftsvorsitzenden / eine Schulpflegschaftsvorsitzende und einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin. Gewählt werden können die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, aber auch deren Stellvertreter. Wird ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt, so wird er/sie automatisch Mitglied der Schulpflegschaft.
Weiterhin werden Mitglieder aus der Schulpflegschaft für die Mitgliedschaft in der Schulkonferenz gewählt. (Dies können auch stellvertretene Klassenpflegschaftsvorsitzende sein.) Der/die Vorsitzende der Schulpflegschaft ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Über die von der Schulpflegschaft gewählten Mitglieder für die Schulkonferenz können Anträge in die Schulkonferenz eingebracht werden, die dann von diesem Gremium beraten und entschieden werden.
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