Elternmitwirkung

Mit der Einschulung beginnt für jedes Kind ein ganz neuer, bedeutungsvoller Lebensabschnitt. Dazu gehört der erste festgelegte Tagesablauf und die Bewältigung einer Menge neuer Eindrücke. Für die Lehrerinnen und Lehrer ein bekannter Umstand, auf den sie natürlich gut vorbereitet sind. Sie unterstützen  mit ihrer Erfahrung und Ausbildung unsere Kinder zielorientiert und professionell.

Auch für die Eltern, die – nach ihrer eigenen Schulzeit – wieder den ersten Kontakt mit der Grundschule haben, beginnt eine neue Zeit. Denn vieles, was die eigenen Erfahrungen ausmachte, ist heute doch eigentlich anders. Die Bereitschaft der Eltern, sich auch auf neue Erfahrungen einzulassen,  ist gerade in diesem Stadium unverzichtbar, um den Kindern einen erfolgreichen Weg zu bereiten. 

Mithilfe bedeutet: 

  • Konstruktive Unterstützung der Geschehnisse im Schulalltag. Mitanpacken, wo Hilfe nötig ist
  • Loben, wo Positives erfolgte
  • Kritik üben, wo Kritik angebracht ist, dabei natürlich mögliche Alternativen aufzeigen.

Dies alles jedoch immer auf der Basis eines engen, vertrauensvollen Miteinanders zwischen Eltern und Kollegium. Gerade an einer Grundschule, wo die Kinder die erste wirkliche Berührung mit weit über das Spielen hinausgehenden Anforderungen haben, ist der enge Kontakt von Schule und Elternhaus unerlässlich. 

Unsere Schule braucht die Mitwirkung und Unterstützung engagierter und diskussionsbereiter Eltern. Hierdurch wird von den Kindern die Wechselbeziehung zwischen ihrem bekannten Umfeld und dem neuen, vorgeschriebenen Lern-Leben ganzheitlich erfahren.

Durch Engagement können die Eltern an den unterschiedlichsten Stellen wie Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz, Förderverein und in Einzelprojekten wie Elterncafe, Bibliothek usw. mitwirken und unterstützen damit in ganz großem Maße die Schule und somit die Kinder auf ihrem Lebensweg.

An unserer Schule beteiligen sich daher bereits zahlreiche Eltern in Gremien und in projektbezogener Eigeninitiative aktiv an der Gestaltung des Schullebens. Eine Beteiligung, die oft über den Rahmen eines normalen Schultages hinausgeht. 

Untermauert wird die Mitwirkung der Eltern durch ein Mitwirkungsrecht. Hierzu hat der Gesetzgeber des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, im Schulgesetz die Mitwirkung im Schulwesen geregelt.

§ 62 Abs. 1 Schulgesetz NRW 

Grundsätze der Mitwirkung

 "Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit."

Die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung soll in 3 Gremien erfolgen:

Die Schulgremien

Alles beginnt mit der Klassenpflegschaft. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse.

In der Klassenpflegschaft, in der die Erziehungsberechtigten eines Kindes jeweils über eine Stimme verfügen, diskutieren die Eltern zusammen mit der Klassenlehrerin über alle Belange der Klasse, wobei auch Anregungen zur Auswahl der Unterrichtsinhalte gegeben werden können.

Beim ersten Zusammentreffen der Klassenpflegschaft im neuen Schuljahr wird ein Klassenpflegschaftsvorsitzender bzw. eine Klassenpflegschafts-vorsitzende und ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin gewählt.

Der/Die Klassenpflegschafts-vorsitzende wird automatisch Mitglied in der Schulpflegschaft.

Die Schulpflegschaft ist nach der Klassenpflegschaft das nächst höhere Gremium. Mitglieder der Schulpflegschaft sind alle  Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Die stellvertretenden Klassenpflegschaftsvorsitzenden können an den Sitzungen der Schulpflegschaft mit beratender Stimme teilnehmen.  An den Sitzungen der Schulpflegschaft nimmt die Schulleiterin teil. In der Schulpflegschaft werden die Angelegenheiten diskutiert, die übergeordnete Interessen berühren und alle Kinder und  Eltern angehen.

Die Schulpflegschaft wählt bei ihrem ersten Zusammentreffen im neuen Schuljahr einen Schulpflegschaftsvorsitzenden bzw. eine Schulpflegschaftsvorsitzende  und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin. Gewählt werden können die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, aber auch deren Stellvertreter. Wird ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt, so wird er/sie automatisch Mitglied der Schulpflegschaft.

Weiterhin werden Mitglieder aus der Schulpflegschaft für die Mitgliedschaft in der Schulkonferenz gewählt. (Dies können auch stellvertretene Klassenpflegschaftsvorsitzende sein.) Der bzw. die Vorsitzende der Schulpflegschaft ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Über die von der Schulpflegschaft gewählten Mitglieder für die Schulkonferenz können Anträge in die Schulkonferenz eingebracht werden, die dann von diesem Gremium beraten und entschieden werden.

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Sie besteht an der Preinschule aus 6 Mitgliedern des Kollegiums und aus 6 Mitgliedern der Schulpflegschaft, also Eltern. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleiterin. 

In der Schulkonferenz beraten und entscheiden Eltern und Lehrer gemeinsam über grundsätzliche Angelegenheiten, die die Schule insgesamt sowie die Zusammenarbeit mit Schulträgern, Behörden, örtlichen Verbänden, sowie das Miteinander zwischen Schülern, Lehrern und Eltern betreffen. Die Aufgaben und Möglichkeiten der Schulkonferenz sind im Schulgesetz  § 65 aufgeführt.